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   BGH, 18.09.1957 - 2 StR 297/57   

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https://dejure.org/1957,2564
BGH, 18.09.1957 - 2 StR 297/57 (https://dejure.org/1957,2564)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1957 - 2 StR 297/57 (https://dejure.org/1957,2564)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1957 - 2 StR 297/57 (https://dejure.org/1957,2564)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.1956 - 5 StR 36/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.09.1957 - 2 StR 297/57
    Es genügt also zwar für den inneren Tatbestand nicht, daß der Angeklagte sich "im Augenblick der Flucht durchaus bewußt" war, daß er die Beute noch bei sich hatte, daß er seine Flucht mit der Beute durchführen wollte und nun zur Durchführung der Flucht Gewalt anwendete (vgl. BGHSt 9, 162 ff); das Landgericht hat aber festgestellt, daß der Angeklagte, als er Gewalt gegen K. anwendete, jedenfalls auch von dem Motiv beseelt war, sich durch die Gewaltausübung die Beute zu sichern.
  • BGH, 16.12.1952 - 2 StR 583/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.09.1957 - 2 StR 297/57
    Ob und wann die Wegnahme als vollendet anzusehen ist, falls die Sache vom bisherigen Aufenthaltsort nicht entfernt wird, ist somit eine nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheidende Tatfrage (BGH Urt. 2 StR 583/52 vom 16. Dezember 1952 und 2 StR 24/57 vom 20. Februar 1957; RGSt 52, 75, 76).
  • BGH, 20.02.1957 - 2 StR 24/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.09.1957 - 2 StR 297/57
    Ob und wann die Wegnahme als vollendet anzusehen ist, falls die Sache vom bisherigen Aufenthaltsort nicht entfernt wird, ist somit eine nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheidende Tatfrage (BGH Urt. 2 StR 583/52 vom 16. Dezember 1952 und 2 StR 24/57 vom 20. Februar 1957; RGSt 52, 75, 76).
  • RG, 18.12.1917 - V 678/17

    Hindert beim Warenhausdiebstahl der Umstand, daß der Dieb die Räume des

    Auszug aus BGH, 18.09.1957 - 2 StR 297/57
    Ob und wann die Wegnahme als vollendet anzusehen ist, falls die Sache vom bisherigen Aufenthaltsort nicht entfernt wird, ist somit eine nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheidende Tatfrage (BGH Urt. 2 StR 583/52 vom 16. Dezember 1952 und 2 StR 24/57 vom 20. Februar 1957; RGSt 52, 75, 76).
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    So hat der erkennende Senat mit Urteil vom 18. September 1957 - 2 StR 297/57 - in einem Fall, in dem der Täter einem Panzerschrank Lohntüten entnommen und in seine Tasche gesteckt hatte, die Verurteilung wegen vollendeten Diebstahls gebilligt, obwohl der Täter beim Einstecken der Beute überrascht und gestellt wurde.
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Die Verkehrsauffassung weist im Regelfall einer Person, die einen Gegenstand in der Tasche ihrer Kleidung trägt, die ausschließliche Sachherrschaft zu (BGHSt 16, 271, 273 f. [BGH 06.10.1961 - 2 StR 289/61]; Urteil vom 18. September 1957 - 2 StR 297/57).
  • BGH, 21.06.1967 - 4 StR 475/66

    Verurteilung wegen eines gemeinschaftlichen räuberischen Diebstahls - Verletzung

    als vollendet an, sobald der Täter sie in seine unmittelbare körperliche Verfügungsgewalt gebracht, z.B. das Geld eingesteckt oder einen Ring an seinen Pinger gesteckt hat (BGHSt 16, 271; 17, 206 [BGH 13.04.1962 - 1 StR 41/62]; Urt. v. 18. September 1957, 2 StR 297/57; Urt. v. 20. September 1960, 5 StR 328/60).
  • BGH, 13.12.1973 - 4 StR 561/73

    Nichtvereidigung eines Zeugen - Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls -

    Damit hatte er aber nach der Rechtsprechung des BGH nicht nur, wie die Strafkammer meint, den fremden Gewahrsam gebrochen, sondern auch den Gewahrsam zumindest an dem bereits versteckten Geld begründet, bevor es zum Kampf mit Pelz kam (vgl. Urteil vom 18. September 1957 - 2 StR 297/57 - BGHSt 16, 271; 17, 205, 206; GA 1969, 91; Urteile vom 26. Mai 1964 - 1 StR 108/64 - vom 21. Juni 1967 - 4 StR 475/66 - vom 4. Februar 1969 - 5 StR 711/68 - und vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70 -).
  • BGH, 26.05.1964 - 1 StR 108/64

    Recht einer Zeugin auf Beiwohnung der Hauptverhandlung - Auswirkungen einer

    Unter diesen Tatumständen ist die Auffassung des Landgerichts, daß der Beschwerdeführer den Diebstahl der Uhr und des Geldes bereits vollendet hatte, als er die Nebenklägerin würgte und schlug, um die Beute behalten und unbemerkt fliehen zu können, nicht zu beanstanden (vgl. auch die in BGHSt 16, 271, 277 erwähnten Urteile vom 18. September 1957 - 2 StR 297/57 - und vom 20. September 1960 - 5 StR 328/60).
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